Arbeitgeber

Arbeitgeber

Wer wird mein neuer Arbeitgeber?

Kommunale Klinik

in Trägerschaft einer Stadt, eines Landkreises oder einer Universität.

Die Bezahlung erfolgt nach TVÖD- K, es gibt einen Betriebsrat und häufig eine zusätzliche Rentenversorgungskasse.

TVÖD


Kirchliche Klinik

in Trägerschaft evangelischer oder katholischer Gesellschaften (z.B. Diakonie oder Caritas), aber auch von Ordensgemeinschaften (z.B. Malteser oder Augustiner).

Die Bezahlung erfolgt in der Regel nach AVR, es gibt eine Mitarbeitervertretung (MAV) und kirchliche Rentenversorgungskassen. Welche AVR (Arbeitsvertragsrichtlinien) für die jeweilige Klinik gilt, werden über das Intranet, die MAV oder die Personalabteilung veröffentlicht.

Arbeitsrecht der Kirchen


Privatklinik/Klinikkonzern

Die Bezahlung erfolgt nach eigenen Haus- oder Konzerntarifverträgen.

Teilweise gibt es einen Betriebsrat, zusätzliche Altersversorgung oder andere Zusatzleistungen (unternehmensabhängig).

z.B.: www.helios-kliniken.dewww.asklepios.de