Digitalisierung und Dokumentation

Digitalisierung

Seit dem 01.01.2022 sollte jedes Krankenhaus in Deutschland an die Telematikinfrastruktur angeschlossen und für die elektronische Patientenakte (ePA) und den elektronischen Mutterpass (eMP) gerüstet sein. Die Krankenhäuser werden dazu über das Krankenhauszukunftgesetz (KHZG) finanziell gefördert.  Diese Förderung inkludiert auch die digitale Dokumentation, die in den Kliniken weiter ausgebaut wird.

Dokumentation

Welche Dokumentationssysteme werden genutzt?

Welches KIs (Krankenhausinformationssystem) gibt es?

Gibt es eine gesonderte Schulung für alle zu nutzenden Systeme?
In den meisten Kliniken gibt es für Neueinsteigerinnen Schulungen zum KIS-System. Das Arbeiten mit geburtshilflichen Dokumentationssystemen und auch einer CTG-Überwachung erfordert ebenfalls eine Einarbeitung und sollte vom zuständigen IT-Fachmann vorgenommen werden und Bestandteil des Einarbeitungskonzeptes sein.

Wer ist verantwortlich für welche Dokumentation?
Werden geburtshilfliche Programme von Ärzten oder Hebammen bearbeitet? Dies sollte geklärt sein, damit im kollegialen Umgang Klarheit herrscht!



rechtliche Rahmenbedingungen Dokumentation:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Patientenrechtegesetze: § 630 a – 630 h Insbesondere § 630 f – Dokumentation der Behandlung

Grundsätze für die Dokumentation der Hebammenhilfe entsprechend der jeweiligen Berufsordnung.