Kündigung

Kündigung

Wie lange beträgt die Kündigungsfrist?

(BGB §622; Kündigungsfristen von Arbeitsverhältnissen)

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden.
(2) … für länger bestehende Arbeitsverhältnisse (s.§ 622 Absatz 2)
(3) Während einer Probezeit, längstens für die Dauer von 6 Monaten, kann das Arbeitsverhältnis gekündigt werden.
(4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch den Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen Ihnen vereinbart ist.


Die personenbedingte Kündigung im Arbeitsrecht (meist wegen Krankheit)

Die krankheitsbedingte Kündigung ist wahrscheinlich der wichtigste/häufigste Fall der personenbedingten Kündigung. Es gibt Kündigungen wegen

  • häufiger Kurzerkrankungen,
  • einer langandauernden Krankheit,
  • krankheitsbedingter dauernder Leistungsunfähigkeit,
  • Ungewissheit der Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit oder
  • krankheitsbedingter Leistungsminderung.

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil vom 09.04.14 zugunsten einer Krankenschwester entschieden, die sich gegen eine Kündigung gewehrt hatte, die damit begründet worden war, dass sie keine Nachtdienste mehr leisten könne.Das Bundesarbeitsgericht hat zur krankheitsbedingten Kündigung wegen Nachtdienstunfähigkeit folgendes ausgeführt: Kann eine Krankenschwester aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschichten im Krankenhaus mehr leisten, ist sie deshalb nicht arbeitsunfähig krank. Sie hat Anspruch auf Beschäftigung, ohne für Nachtschichten eingeteilt zu werden.

Das Urteil ist abgedruckt in https://www.bag-urteil.com/09-04-2014-10-azr-637-13/.