Mitspracherecht

Mitspracherecht

Beleghebammen sind keine Angestellten des Krankenhausträgers, somit sind sie auch nicht verpflichtet an Betriebsversammlungen, Stations- oder Betriebsleitungsversammlungen teil zu nehmen. Sie sind niemandem direkt unterstellt, auch nicht dem/der Chefarzt*ärztin, müssen allerdings auch Klinikinteressen wahren und berücksichtigen.

Zur Wahrung der eigenen Interessen und der Sicherstellung und Entwicklung des  Arbeitsbereiches, ist es wichtig, sich an Sitzungen zu Entwicklungsstrategien und der Krankenhauskommunikation zu beteiligen und auszutauschen.

Daher sollten Beleghebammen sich im Klinik-Organigramm als gleichberechtigte Partner*innen wiederfinden.

Nur so ist es möglich die Kommunikationswege der Klinik zu nutzen und den eigenen Arbeitsbereich, z.B. durch eine*n Sprecher*in des Teams oder der Beleghebammen als Gruppe zu vertreten. Diese Vertretung sollte im Belegvertrag geregelt werden.