Pausenzeiten

Pausenzeiten

Wie sind die Pausenzeiten geregelt?

Habe ich eine verbindliche Möglichkeit meine Pausen zu nehmen?

Steht dafür ein Raum zur Verfügung?

Im Arbeitszeitgesetz sind die Ruhepausen ganz klar geregelt:

Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden, und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Mitarbeiterinnen nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

Das heißt:

  • Bei einer Arbeitszeit von über sechs bis zu neun Stunden mindestens 30 Minuten Pause,
  • bei über neun Stunden mindestens 45 Minuten Pause.
  • Die Pausen können in Abschnitte zu jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
  • Pausenzeiten müssen im Voraus festgelegt werden.

§ 4 Ruhepausen