Probezeit

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Wie lange dauert die Probezeit?

Da es keine einheitliche gesetzliche Regelung dazu gibt, richtet sich die zulässige Dauer Ihrer Probezeit nach den individuellen Anforderungen des Arbeitsplatzes. Eine längere Probezeit als sechs Monate werden Sie in der Regel nicht akzeptieren müssen. Bei einfachen Tätigkeiten wird die Höchstdauer eher bei drei Monaten liegen. Zunächst hat eine Probezeit in Ihrem Arbeitsvertrag Auswirkungen auf die Kündigungsfrist. Während einer vereinbarten, also im Arbeitsvertrag geregelten Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Dies gilt höchstens für sechs Monate (§ 622 Abs. 3 BGB). Auch wenn die Probezeit im Einzelfall länger als sechs Monate ist, kann Ihr Arbeitgeber nur in den ersten sechs Monaten Gebrauch von der kurzen Kündigungsfrist machen. Anschließend gelten die normalen Kündigungsfristen.

In den meisten Häusern gehört es zum guten Ton, dass sowohl während der Probezeit (in der Regel nach drei Monaten) als auch zu deren Ende ein Mitarbeiterinnengespräch stattfindet. Dies sollte im Einarbeitungskonzept ersichtlich sein. Auf jeden Fall lohnt es sich danach zu fragen, auch danach, wer das Gespräch führt.