Qualitätsmanagement

Qualitätsmanagement Beleghebamme

Welche Nachweise muss ich erbringen?

Für die Geburtshilfe reicht eine (formlose) Bescheinigung der Einrichtung, in der die Hebamme tätig ist, über das angewandte QM-System aus.

siehe Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe

Im klinischen Bereich ist die Ein- und Weiterführung eines QM-Systems schon seit 2002 verpflichtend geregelt. Diese Regelung umfasst alle Bereiche, die unter ärztlicher Leitung stehen, somit auch die klinische Geburtshilfe

Muss ich zusätzlich zum QM des Hauses noch etwas regeln?

Das Team selbst muss zusätzlich zum bestehenden QM die Strukturqualität für die folgenden eigenen Bereiche sicherstellen:

  • Dienstplanerstellung
  • Urlaubsplanung
  • Regelungen im Vertretungsfall
  • Einarbeitung neuer Kolleginnen
  • Teambesprechungen
  • Fallbesprechungen
  • Fortbildungsnachweise
  • Versicherungsnachweise