Vergütung
Was verdiene ich als Neueinsteigerin?
Die Bezahlung ist abhängig vom Klinikbetreiber bzw. dem Stellenanbieter, den Berufsjahren und auch davon, ob ich von einem Träger zu einem anderen wechsle, Pausenzeiten zwischen zwei Festanstellungen hatte oder vor einer Festanstellung nur freiberuflich gearbeitet habe oder Zusatzqualifikationen besitze. Wichtig ist auch zu wissen, welche Zuschläge möglich sind und gezahlt werden. Aufgrund der guten Stellensituation gibt es hier einigen Verhandlungsspielraum.
Öffentlicher Arbeitgeber
Die Vergütung erfolgt in der Regel nach TVöD. Im TVöD werden die jeweiligen Berufsgruppen in bestimmte Entgeltgruppen und Stufen eingruppiert.
Die neue Entgeltordnung
Kirchlicher Arbeitgeber
Die Vergütung erfolgt in der Regel nach AVR (tarifvertragsähnliche Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR), die Kirchen und ihre Einrichtungen zur Vereinheitlichung ihrer Arbeitsverhältnisse anwenden). Im AVR werden die jeweiligen Berufsgruppen in bestimmte Entgeltgruppen und Eingangs- und Entwicklungsstufen eingruppiert. Hebammen/Entbindungspfleger beginnen in Entgeltgruppe P8 Grundentgeltstufe 2
(nachzulesen: AVR Anlage 31; § 11 bis § 14 und Anhang B und D)
Private Arbeitgeber/Klinikkonzerne
Die Eingruppierung erfolgt hier nach den jeweiligen Konzern- oder Haustarifverträgen.
Wichtige weitere Fragen zur Vergütung
Gibt es Zusatzvergütungen für Überstunden, Rufbereitschaft, Einspringen?
Werden Teamsitzungen vergütet? Gilt das als Arbeitszeit?
Gibt es Arbeitsgruppen?
Wird das gesondert vergütet?
Wird die Hebammensprechstunde von den angestellten Hebammen übernommen?
Werden diese extra vergütet oder finden sie innerhalb der Arbeitszeit statt?
Wie werden die Klinik-Infoabende vergütet?
Wird Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld gezahlt?
siehe auch Zusatzleistungen