Verträge

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Hausverträge zwischen Beleghebamme und Krankenhausträger

Jeder Vertrag, den eine Beleghebamme mit einem Krankenhausträger schließt, ist eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen diesen beiden Parteien.

Diese Verträge können alles regeln, was den Vertragsparteien wichtig ist.

Musterverträge, die z.B. vom DHV zur Verfügung gestellt werden, enthalten bereits viele wichtige Eckpunkte, dennoch sollten alle Verträge auf die jeweilige Situation vor Ort angepasst werden. Dafür empfiehlt sich eine juristische Ausarbeitung und Prüfung.

 

Die Tätigkeitsbereiche sollten genau definiert werden.

  • Dies schafft Rechtssicherheit und eine klare Abgrenzung zu ärztlicher-, pflegerischer und organisatorischer Tätigkeiten.
  • Die geburtshilfliche Tätigkeit sollte genau beschrieben werden, von der Aufnahme der Frau über die Betreuung während der Geburt, der postpartalen Phase, der U1 und auch den Wochenbettbesuchen auf der Wochenstation, sollte dies gewünscht sein! Darin sollten auch aufgeführt werden, dass nichtärztlichen Tätigkeiten im Rahmen des Hebammengesetztes und der Berufsordnung in eigener Verantwortung erbracht werden dürfen.
  • Ebenso die gleichberechtigte Stellung der Hebamme gegenüber dem/der Arzt/Ärztin bei physiologischen Geburtsverläufen.
  • Eine kooperative Zusammenarbeit der Hebamme und des Krankenhausträges in Bezug auf die Strukturprozesse, so haben auch die Beleghebammen die Möglichkeit an z.B. Stationsleitungssitzungen o.a. teilzunehmen.
  • Für Leistungen, die die Beleghebamme für den Klinikträger erbringt und die nicht über den Rahmenvertrag nach §134a, SGB V abgerechnet werden können, sollte eine klare finanzielle Vereinbarung getroffen werden.

Verträge der Beleghebammen untereinander

  • Die Rechtsform sollte im Vertrag benannt werden
  • Neben der Gesellschaftsform sollte auch die Abrechnungsform geregelt sein. Dabei ist auch zu beachten, dass die Verträge der einzelnen Hebammen darauf abgestimmt werden.
  • Auch alle Regelungen zur Qualitätssicherung sollten im Vertrag berücksichtigt werden.
  • Es empfiehlt sich auf jeden Fall eine Rechtsberatung hinzuzuziehen!