Urlaub

Urlaub

Grundsätzlich gilt für alle Arbeitnehmer in Deutschland das Bundesurlaubsgesetz (BUrG)

Urlaubsgrundsätze

Erholungsurlaub

Im Kalenderjahr haben Beschäftigte im TVÖD-K einen Anspruch auf Erholungsurlaub unter Fortsetzung des Entgeltes unabhängig von Beschäftigungszeit oder Alter. Bei einer 5 Tagewoche beträgt der Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr 30 Arbeitstage. Sollte keine 5 Tagewoche bestehen, so verringert oder erhöht sich dementsprechend der Urlaubsanspruch.

Zusatzurlaub

Beschäftigte, die stets Wechselschicht- oder Schichtarbeit leisten, haben einen höheren Urlaubsanspruch. Bei Wechselschicht gilt für je 2 zusammenhängende Monate 1 zusätzlicher Urlaubstag. Bei Schichtarbeit gilt je 4 zusammenhängender Monate 1 zusätzlicher Urlaubstag.

Im Falle nicht ständiger Wechsel- oder Schichtarbeit sollen bei annähernd gleicher Belastung ebenfalls zusätzliche Urlaubstage durch Betriebs-/Dienstvereinbarung geregelt werden.

Ebenfalls besteht dann ein Recht auf Zusatzurlaub durch geleistete Nachtdienste.(§27 TVöD-K)

Für Auszubildende und Praktikantinnen gelten etwas andere Regelungen.
Im Schichtdienst gibt es pro geleistete 150 Nachtdienststunden (zwischen 20:00 – 6:00 Uhr) einen Sonderurlaubstag mehr (auf Teilzeitstelle entsprechend heruntergebrochen).
Außerdem gibt es Sonderurlaubstage für Eheschließungen, Geburten von Kinder u.s.w.
Hebammen arbeiten nach TVöD bzw. in kirchlichen Häusern nach der angepassten Version (Diese haben häufig ein paar zusätzliche Versorgungsklauseln).
Für Hebammen, die sich bei privaten Trägern (Sana, Helios u.s.w.) anstellen lassen, gibt es individuelle Hausverträge, die man sich in einzelnen angucken muss.
Über das Gesetz hinaus ist alles verhandelbar!!!


TVöD Urlaubstage Übersicht 2022

Beschäftigte Vollzeit

30 Tage/Kalenderjahr


Beschäftigte Teilzeit

Urlaubstage gemäß der Wochenarbeitsstunden


Beschäftigte Altersteilzeit
Kein Urlaub in Freistellungsphase; Urlaubsanspruch von 1/12 pro Beschäftigungsmonat in Übergangsphase


Auszubildende allgemein
29 Tage/Kalenderjahr


Auszubildende 1. Lehrjahr Pflege
29 Tage/Kalenderjahr


Auszubildende 2.+3. Lehrjahr Pflege
29 Tage/Kalenderjahr + 1 Zusatztag bei Schichtdienst


Praktikanten
29 Tage/Kalenderjahr