Arbeitsvertrag

Arbeitsvertrag

Was muss im Arbeitsvertrag geregelt sein?

Die Punkte 1 bis 9 müssen alle im Arbeitsvertrag geregelt sein, allerdings müssen nicht alle einzelnen Abschnitte, die unter den jeweiligen Überschriften beschrieben sind, besprochen und dokumentiert werden. Sie sollen hier lediglich als Anhaltspunkte gelten.


1. Name und Anschrift der Arbeitnehmerin und der Arbeitgeberin

2. Beginn und Dauer der Tätigkeit (genaues Datum)
  • Worauf ist bei einem befristeten Vertrag zu achten?
  • Befristung (siehe Befristung)
  • Probezeit (siehe Probezeit)

3. Arbeitsort (Einsatzort)

Hier sollte genau definiert sein, wo ich arbeite: Kreißsaal? Wochenbettstation?
Ambulanz? Mehrere Arbeitsplätze?

Aus einer langjährigen Beschäftigung an einem Arbeitsort leitet sich kein Anspruch auf einen festen Arbeitsort ab. Demzufolge hat die Arbeitgeberin  das Recht, die Arbeitnehmerin zu versetzen, wenn kein fester Arbeitsort im Arbeitsvertrag steht. Besteht eine Arbeitgeberin auf der Wirksamkeit einer Versetzung der Arbeitnehmerin, trägt erstere die Beweispflicht. Die Arbeitgeberin muss vorweisen, dass es sich einerseits nicht um eine willkürliche Versetzung handelt, und andererseits im Rahmen der Gesetze zulässig ist. Ausschließlich innerhalb der bundesdeutschen Grenzen besteht durch das Direktionsrecht oder die Änderungskündigung einseitig die Möglichkeit, einen Arbeitsortwechsel   zu erwirken. (Quelle: gehalt.de)

Wie lange ist die Einarbeitungszeit und gibt es eine Übersicht, wie diese abläuft? (Einarbeitungskonzept)


4. Tätigkeit

Als was bin ich beschäftigt?

Die Arbeitsinhalte sollten in einer Stellenbeschreibung/Arbeitsplatzbeschreibung geregelt sein.

Achtung! Hier lohnt es sich genau hinzusehen, denn unter Umständen können fachfremde Leistungen, die langjährig erbracht wurden und die nicht im Vertrag festgehalten wurden, als stillschweigende Vertragsänderung angesehen werden. Dies gilt insbesondere für fachfremde Leistungen wie Putzen, Bestellungen, Assistenz für Ärztinnen etc.

www.arbeitstipps.de


5. Vergütung (siehe Vergütung)

6. Arbeitszeit
  • Die Arbeitszeit wird im Arbeitsvertrag festgeschrieben, Überstunden und Pausenregelungen sind Bestandteil von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen.
  • Wie sind die Überstunden geregelt?
  • Wie sind die Pausenzeiten geregelt? (siehe Pausenzeiten)
  • Sind Infoabende, Teamsitzungen, Supervisionen, Tag der offenen Tür o.ä. Teil der Arbeitszeit oder werden sie gesondert vergütet? (siehe Vergütung)

7. Urlaub (siehe Urlaub)

8. Kündigungsfrist (siehe Kündigung)

9. zusätzliche Vereinbarungen (siehe auch zusätzliche Vereinbarungen)

Nebentätigkeiten